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   BFH, 26.05.1992 - VII R 98/90   

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https://dejure.org/1992,9504
BFH, 26.05.1992 - VII R 98/90 (https://dejure.org/1992,9504)
BFH, Entscheidung vom 26.05.1992 - VII R 98/90 (https://dejure.org/1992,9504)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - VII R 98/90 (https://dejure.org/1992,9504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gleichmäßige Stillegung der Anlieferungsreferenzmenge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer gleichmäßigen Stillegung der Anlieferungsreferenzmenge (§ 4 a MGVO)

Papierfundstellen

  • BFHE 168, 488
  • BB 1992, 1846
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 20.06.1995 - VII R 90/94
    Zwar kann der in Art. 40 Abs. 3 Unterabs.2 EGV und Art. 3 Abs. 1 GG gleichermaßen festgelegte Gleichbehandlungsgrundsatz auch verletzt sein, wenn wesentlich Ungleiches gleich behandelt wird (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 26. Mai 1992 VII R 98/90, BFHE 168, 488 m.w.N.; EuGH, Urteil vom 19. März 1992 Rs. C-311/90, EuGHE I 1992, 2061 ff., Rz. 18).

    Der Senat hat daher nicht zu untersuchen, ob in § 6a Abs. 1 MGV hinsichtlich des anzuwendenden Kürzungssatzes die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gefunden worden ist, sondern nur, ob darin die verfassungsrechtlichen Grenzen der Gestaltungsfreiheit eingehalten worden sind (vgl. BFHE 168, 488, 490 f.).

    Bei der Festlegung dieses Kürzungssatzes geht es nämlich primär nicht darum, einen Ausgleich für soziale Unterschiede zu schaffen oder wie bei der Erhebung von Steuern die Leistungsfähigkeit als Maßstab für einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Staatshaushalts zu berücksichtigen (BFHE 168, 488, 491).

    Solche Überlegungen liegen vielmehr --wie der Senat bereits in einem ähnlichen Fall befunden hat (BFHE 168, 488, 492)-- im Bereich der Landwirtschaftspolitik und der dort zu treffenden grundsätzlichen Entscheidungen darüber, in welchem Maße kleinere Betriebe im Verhältnis zu größeren unter sozial-, bevölkerungs- und umweltpolitischen Gesichtspunkten zu schonen sind.

    Soweit ihm die in Art. 3a Abs. 2 VO Nr. 857/84 enthaltene Regelung den Spielraum dazu gibt, hat daher auch der nationale Verordnungsgeber unter dem Gesichtspunkt des Art. 39 EGV einen weiten Ermessensspielraum bei der Umsetzung der Regelung in nationales Recht (vgl. EuGH, Urteil in EuGHE I 1992, 2061, Rz. 13; BFH-Urteil in BFHE 168, 488, 492).

    In diesem Fall muß es dem Verordnungsgeber in noch weiterem Umfang überlassen bleiben zu entscheiden, ob er im Rahmen der in Art. 39 EGV festgelegten Ziele der Agrarpolitik gerade die Wiederaufnahme der Milcherzeugung in Kleinbetrieben gegenüber größeren Betrieben besonders begünstigen will (vgl. BFH-Urteil in BFHE 168, 488, 493).

  • BFH, 26.05.1992 - VII R 99/90
    Anmerkung: In gleicher Weise ist in den Urteilen vom 26. Mai 1992 VII R 98/90, veröffentlicht in BFHE 168, 488 [BFH 26.05.1992 - VII R 98/90] und VII R 100/90 (nicht veröffentlicht) entschieden worden.
  • BFH, 26.05.1992 - VII R 100/90
    Parallelentscheidung: BFH, 26.5.1992, VII R 98/90, BFHE.
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